Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11515

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst stellt den Bebauungsplan Nr. 24 im zweistufigen Regelverfahren auf. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der vorhanden Tierklinik mit Kranken- und Behandlungsstall mit Paddocks sowie eine Bewegungshalle für Pferde. Ziel der Erweiterung ist es, die Behandlungs- und Unterbringungsqualität zu verbessern und so den Standort der Klinik in der Gemeinde Kalkhorst zu stärken. Die Realisierung dieser Nutzung ist für die Gemeinde ein wichtiges städtebauliches Ziel. 

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit integriertem Umweltbericht wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
 

1.                  Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 wird wie folgt begrenzt:

nördlich:durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung südlich der Kalkhorster Straße,

östlich:durch den Forstweg,

südlich:durch Flächen der Landwirtschaft,

westlich:durch Flächen der Landwirtschaft.

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 24 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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