Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11513

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst führt das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst. Da sich aus Sicht der Gemeinde die Grundzüge des Planes nicht ändern und lediglich die Anforderungen an die rückwärtige Erschließung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erschließung des Baugebietes verändert und reduziert werden, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Grundzüge der baulichen Entwicklung des Gebietes begleitend zur öffentlichen Verkehrsfläche werden nicht verändert.

 

Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 16. März 2017 bis 18. April 2017 öffentlich ausgelegt.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel beteiligt. Auf eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde verzichtet. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 im Rahmen der Auslegung liegen nicht vor.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden von der LGE übernommen.

 

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Anlagen

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