Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11208

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Damshagen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2017 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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