Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11556

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Jede Gemeindevertretung hat sich nach § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) eine Geschäftsordnung zu geben. Sie dient dazu die inneren Angelegenheiten der Gemeindevertretung zu regeln. Diese sind beispielsweise Ladungsfristen, Tagesordnung, Sitzungsablauf, Verfahren zur Verhältniswahl oder Form und Inhalt von Niederschriften.

Die jetzt vorgenommenen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Fassung wurden insbesondere für den Sitzungsablauf notwendig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

kein

 

 

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Anlagen

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