Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11536

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.Mit Schreiben vom 25. April 2017 teilt Herr Bernd Voigtländer mit, dass er per sofort sein Mandat im Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.

 

2.Mit Schreiben vom 3. Mai 2017 teilt Herr Chr. Schmiedeberg mit, dass er per sofort sein Mandat im Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen niederlegt.

 

Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

 

Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Abberufungen von Herrn Bernd Voigtländer und Herrn Chr. Schmiedeberg mit einem Mehrheitsbeschluss aller Gemeindevertreter beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Herrn Bernd Voigtländer sowie Herr Chr. Schmiedeberg aus dem Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen abzuberufen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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Anlagen

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