Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11494

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Errichtung eines attraktiven und für die Infrastruktur der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wichtigen Hotels auf dem ehemaligen Militärstandort zwischen Ostseeallee und Strandpromenade wird von der Gemeinde bereits seit 2007 auf der planungsrechtlichen Ebene verfolgt. Damit soll einerseits ein das Ortsbild belastender städtebaulicher Missstand dauerhaft behoben werden, andererseits die bisherige, qualitätsorientierte Entwicklung des Ostseebades fortgeschrieben werden.

Im Mai 2007 wurde der Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Tarres Resort" gefasst. In den folgenden beiden Jahren wurde von der Gemeinde das ordnungsgemäße Aufstellungsverfahren betrieben. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 7 war die Entwicklung eines Hotelresorts mit vielfältigem Beherbergungsangebot und zugeordneter touristischer Infrastruktur in Form von Sport-, Wellness-, Gastronomie- und anderen Dienstleistungsangeboten. Insgesamt sollte eine Beherbergungskapazität von ca. 550 Betten realisiert werden. Diese Bettenanzahl sollte sich auf ein zentrales Hotelgebäude sowie auf mehrere Hotelapartmentgebäude verteilen. Ein Satzungsbeschluss wurde im Mai 2009 gefasst, jedoch nicht ortsüblich bekannt gemacht, so dass sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 rechtlich noch im Aufstellungsverfahren befindet. Im Zeitraum 2009 bis 2016 ruhte das Aufstellungsverfahren.

Durch den Verkauf der Fläche hat ein Wechsel des Vorhabenträgers stattgefunden. Der neue Vorhabenträger beabsichtigt, das Hotelvorhaben in wesentlichen Inhalten unverändert umzusetzen. Lediglich Erkenntnisgewinne, die sich durch die Aktualisierung der Planunterlagen ergeben haben, wurden in den Satzungsentwurf eingefügt.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den

vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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