Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11516

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat das Aufstellungsverfahren für die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges geführt. Um die Voraussetzungen für die Errichtung einer Bewegungshalle und der Pensionstierhaltung im Zusammenhang mit dem vorhandenen Betrieb der Tierklinik zu schaffen, wurde die Änderung des Teilflächennutzungsplanes erforderlich.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden frühzeitig im Aufstellungsverfahren beteiligt. Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung wurden die Stellungnahmen ausgewertet und der Entwurf für das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Mit der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes werden Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Bewegungshalle und Pensionstierhaltung für die Tierklinik sowie Grün- und Weideflächen dargestellt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 hat die Gemeinde durchgeführt. Die Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 14.02.2017 bis zum 15.03.2017 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Es wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.02.2017 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Abwägungsprotokoll (Anlage 1) sind die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf aufgeführt und die Belange untereinander abgewogen worden. Im Ergebnis ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungsbeachtlichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Nicht berücksichtigt wird eine Anforderung in Bezug auf eine lineare Prospektion aus Sicht der Denkmalpflege. Lineare Bauvorhaben, die über das Plangebiet hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus hat das Plangebiet keine besondere Relevanz aus Sicht der Bodendenkmalpflege. Kenntnisse zu Bodendenkmalen liegen nicht vor. Ebenso werden nicht berücksichtigt die Belange des Zollamtes, weil diese Belange über den Regelungsinhalt des Flächennutzungsplanes hinausgehen.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf ergab keine Änderung der Planung. Die Grundzüge der Planinhalte werden nicht verändert oder berührt.

 

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren wird für einen Teilbereich die Herauslösung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leonorenwald“ durchgeführt. Für einen Teilbereich ist eine Ausnahmegenehmigung im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Für beide Verfahren wurde die Vereinbarkeit mit den Zielen des Naturschutzes bereits dargestellt. Die Unterlagen zum Herauslöseverfahren werden den Antragsunterlagen auf Erteilung der Genehmigung der 7. Änderung des Teilflächenutzungplanes der Gemeinde Kalkhorst beigefügt. Sowohl die Herauslösung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leonorenwald“ als auch die erforderliche Ausnahmegenehmigung wurden durch die zuständige Behörde in Aussicht gestellt.

 

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
 

  1. Die aufgrund während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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