Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11395

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst vom 26. Januar 2007 wurde am 17. März 2017, Kamerad Tobias Lenschow von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst zum stellv. Ortswehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, Kamerad

Tobias Lenschow mit Wirkung vom 06. April 2017 für die Dauer der Amtszeit vom 06. April 2017 bis 05. April 2023 zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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