Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11370

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist der Stadtvertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage dargestellt.

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2016 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2017.

 

Die in der Anlage befindliche Übersicht enthält nur die Auszahlungen in Höhe von 1.330.169,53 Euro, dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Fördermittel u. ä. in Höhe von 453.826,86 Euro. Somit beträgt der Saldo - 876.342,67 Euro.

 

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Anlagen

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