Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11405

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie bekannt, können Städtebaufördermittel für die Anschaffung von Stadtmobiliar eingesetzt werden.

 

Die Höhe der Mittel kann zurzeit nicht beziffert werden, wird aber zur Sitzung nachgereicht.

 

Es ist zwingend erforderlich, dass die Fördermittel bis zum 31.12.2017 endabgerechnet sein müssen, d.h. eine Übertragung nach 2018 ist ausgeschlossen.

 

Am 24.03.2017 haben sich Ausschussmitglieder und Vertreter des Handwerker- und Gewerbevereins getroffen und haben potentielle Standorte im Stadtsanierungsgebiet geprüft.

 

Das Ergebnis wird durch Frau Palm vorgestellt.

 

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