Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11302

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 ist das bauplanungsrechtliche Ermöglichen der Errichtung und Nutzung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche vom maximal 1.000 qm und eines Backshops mit Cafe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 qm nach Abbruch des Gebäudes für den vorhandenen Lebensmitteldiscounter (jetzt Penny) am gleichen Standort. Die Baufläche im Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsstandort" definiert.

Es wird festgesetzt, dass nur eine Lebensmitteldiscounter mit maximal 1.000 qm Verkaufsfläche und ein Backshop mit Cafe auf maximal 150 qm Verkaufsfläche, einschl. der dafür notwendigen Lagereinrichtungen, Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Werbeanlagen, errichtet werden dürfen.

Die Gemeinde Damshagen wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt zur Satzug über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen-Ost“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Damshagen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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