Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11339
Grunddaten
- Betreff:
-
Funktionsänderungen/Grundrissänderungen im Gemeindehaus Zierow (Grundsatzbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Verfasser/Antragsteller:
- Robert Kieslich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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15.03.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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29.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der bestehenden Grundrisslösung und der heutigen Nutzungsgewohnheiten sind Überlegungen entstanden, das Gemeindezentrum umzugestalten. Insbesondere sollte untersucht werden, die bestehenden Nutzungen neu zu ordnen, ansprechender zu gestalten oder zu optimieren, um Nutzungsvielfalt und eine bessere Auslastung zu erreichen. Ziel ist die Schaffung einer Raumstruktur die zentral über den Haupteingang erreicht werden kann.
Bei dieser Betrachtung ist anzumerken, dass Teile des Gebäudes aus dem
kommunalen Infrastrukturprogramm (Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen
mit Mitteln der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ EFrE) gefördert worden sind. Dies bedeutet, dass die geförderten Gebäudeteile lediglich touristisch genutzt werden dürfen. Die Zweckbindung ist mit 25 Jahren festgelegt.
Unter diesen Gesichtspunkten ist ein Entwurf gefertigt worden. Die Umsetzungsmöglichkeiten müssen mit dem Mittelgeber abgestimmt werden und es muss geprüft werden, inwieweit die 49% Förderfläche im Gebäude zu sichern sind oder ob die seinerzeit zugeordnete Gebäudefläche der Zweckbindung unterliegt. Weiterhin muss auch geprüft werden, welche Funktionen in diese touristische Zweckbindung fallen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zierow beschließt die teilweise Nutzungsänderung und Neugestaltung der Räume in Ihrem Gemeindezentrum unter Berücksichtigung bzw. der Einhaltung der eingegangenen Zweckbindung der verwendeten Förderungsmittel (Grundsatzbeschluss). Mit der vorliegenden Planung sollen zunächst Gespräche mit dem damaligen Fördermittelgeber geführt werden, um die Rahmenbedingungen auszuloten und abzustecken. Die vorgenommeine Abstimmung bzw. ein darauf basierender Planungsentwurf ist in der Gemeindevertretung erneut vorzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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