Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11250

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 25.01.2017 gab es eine Mitteilungsvorlage bzgl. der Kurabgabenerhebung in der Gemeinde Zierow. In diesem Zusammenhang wurden auch Satzungen aus anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis der Beratung über die Höhe der Jahreskurabgabe wurde beschlossen, den in der Satzung vom 19.05.2016 beschlossenen § 7 Abs. 2 Jahreskurabgabe wie folgt zu ändern:

 

pro vollzahlende Person von 42,00 €auf30,00 €,

pro ermäßigte Person von     21,00 € auf 15,00 €.

 

Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügte entsprechende 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben erstellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kann nicht benannt werden, da eine Erhebung erst in 2017 erfolgt.

 

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