Beschlussvorlage - GV Ziero/16/11089

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat am 3. Februar 2016 die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow beschlossen. Dieser Änderungssatzung war eine vollständige Kalkulaktion beigelegt, so dass die Gebühren angepasst worden sind.

Im Jahr 2016 hat die Gemeinde Zierow die Kurabgabensatzung für die Gemeinde Zierow beschlossen. Nunmehr sollen die Personenkreise, die von der Kurabgabe befreit sind, auch von der Gebühr für die Strandbenutzung befreit werden. Laut Kurabgabensatzung vom 19. Mai 2016 sind alle Kinder / Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenbefreit. Aktuell sind nur Kinder / Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von der Strandgebühr befreit.

 

Zur besseren Lesbarkeit der Gebührensatz für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow wird eine Neufassung der Satzung vorgelegt.

 

Änderung am Sachverhalt (Stand: 31. Januar 2017):

Nach Hinweis auf den Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow vom 3. Februar 2016 sollen keine Strandbenutzungsgebühren für die Einwohner der Gemeinde Zierow anfallen (Gebührenfreiheit). Diese Änderung ist in den Satzungsentwurf und die synoptische Darstellung aufgenommen worden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Mindereinnahmen, da die Gebührenfreiheit auf 16 Jahre angehoben wurde und Einwohner der Gemeinde Zierow keine Dauerkarte mehr erwerben müssen.

 

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