Beschlussvorlage - AA Amt/17/11315

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V i.V.m. § 144 KV M-V hat das Amt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.11.2016 sowie am 09.01.2017 den jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2012 sowie 2013 für das Amt Klützer Winkel erteilt.

 

Die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse erfolgte sodann auf der Sitzung des Amtsausschusses am 30.01.2017.

 

Nach erfolgter Anzeige zuvor genannter Jahresrechnungen beim Landkreis Nordwestmecklenburg, als untere Rechtsaufsichtsbehörde, und öffentlicher Bekanntmachung wurde am 20.02.2017 der endgültige „Jahreswechsel Doppik“ im C.I.P. Programm gestartet. Dabei wurde jedoch durch einen nachträglich durchgeführten Lauf ein weiterer Gewinn für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 52,00€ verbucht.

Eine Korrektur ist nach erfolgtem programmseitigem Jahreswechsel nicht mehr möglich. Die Kommunalaufsicht des Landkreises empfiehlt daher über die veränderten Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 einen erneuten Beschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i. V. m. § 144 KV M-V die Änderung der festgestellten und geprüften Jahresabschlüsse des Amtes Klützer Winkel zum 31. Dezember 2012 sowie zum 31. Dezember 2013.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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