Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11348

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehallen gibt es die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben.

Möglich ist eine Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land M-V (InvestÖPNVRL). Die Förderquote beläuft sich auf 75 %.

Gefördert wird das neue Häuschen an sich, ggf. der Abbau des alten Häuschens bei einem Ersatzneubau und die Fundamente.

Antragsfrist ist der 30.03.2017, um für das darauffolgende Jahr Fördermittel einzuwerben.

 

Das vorhandene Buswartehäuschen in Warnkenhagen ist in einem sehr schlechten Zustand; eine Nutzung ist kaum möglich.

Bereits in 2016 gab es seitens der Gemeinde die Überlegung, vor das vorhandene Häuschen ein neues zu setzen, um das alte Häuschen anderweitig nutzen zu können.

Möglich ist auch die Aufstellung eines neuen Buswartehäuschens an einer anderen Stelle, d.h. ohne räumlichen Zusammenhang mit dem alten Häuschen.

 

Das Flurstück 112, Flur 1, Gem. Warnkenhagen befindet sich im Eigentum der Gemeinde und bietet genügend Platz, um Dispositionen über den Standort zu treffen.

In Anlage befindet sich ein Flurkartenauszug nebst Luftbild. 

Die Gemeinde möge entscheiden, wo genau das neue Buswartehäuschen (Fahrgastunterstand) platziert werden soll.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Fahrgastunterstände nur gefördert werden, deren Benutzung mobilitätseingeschränkten Personen problemlos möglich ist, d.h. man muss z.B. mit einem Rollstuhl problemlos in und aus dem Häuschen kommen.

Sollte die Positionierung des neuen Häuschens am bzw. in der Nähe des alten Häuschens gewünscht sein, kommen noch zusätzliche Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit hinzu (wegen der vorhandenen Treppenanlage bzw. der Topographie des Geländes).

 

Für die Beantragung der Fördermittel ist es vorteilhaft, wenn ein Buswartehäuschen aus dem höheren Preissegment (Bsp. Typ „Vorwerk“ von der Fa. MHB) beantragt wird. So behält man sich mehrere Optionen offen. Eine Verminderung der möglichen Fördermittel ist stets möglich, eine Erhöhung im Nachhinein hinein eher nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt wie folgt:

 

  1. Es wird für die Bushaltestelle Warnkenhagen ein neuer Fahrgastunterstand zur Förderung in 2018 gemäß der InvestÖPNVRL beantragt.
     
  2. Der genaue Standort auf dem Flurstück 112, Flur 1 der Gemarkung Warnkenhagen für die Errichtung des Fahrgastunterstandes ist:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten Buswartehäuschen: ca. 17.800 EUR

Kosten Fundament: ca. 5.000 EUR – ist abhängig vom Standort

Einnahmen: 75 % als Fördermittel

 

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