Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11356

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses 16/10187 vom 23.03.2017 fand am 02.03.2017 ein  Abstimmungsgespräch zum Vorhaben mit den vielen Beteiligten statt. Dabei wurden die Belange des Hochwasserschutzes und der Durchlassgestaltung intensiv diskutiert. Teilnehmer waren der Wasser- und Bodenverband, das Unternehmen biota, das Ingenieurbüro Möller, der Landkreis Bereich Naturschutz und Wasserbehörde, der Bürgermeister und das Amt Klützer Winkel. Weiterhin muss die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Zierower Bach/Beckerwitzer Graben sichergestellt werden. Das Gespräch war nicht abschließend, da der Hochwasserschutz mit dem Naturschutz zusammenhängend betrachtet werden muss. Entsprechend ist zu prüfen, ob die Straße in einigen Bereichen aufgefüllt werden sollte und ggf. eine Brücke über den Zierower Bach alle Belange berücksichtigen kann.

 

Im Zusammenhang mit der Straßenplanung  wurde eine Studie für den weiterführenden desolaten Straßenabschnitt in Eggerstorf gefertigt. Der Gemeinde wird empfohlen den Straßenabschnitt in einer Maßnahme zu planen. Ggf. sind unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Kostenschätzung wurde am 21.03.2017 aufgrund der Anregungen aus dem Bauausschuss überarbeitet. In den Kosten ist nun nur der erste anschließende Teil in der Ortslage Eggerstorf enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt als Erweiterung zum Grundsatzbeschluss 16/10187 auch den Ausbau der bestehenden Straße in der Ortslage Eggerstorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kostenschätzung derzeit 1,35 Mio Euro mit drei Durchlässen ohne verbesserter Hochwasserschutz/überarbeitete Kostenschätzung

 

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Anlagen

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