Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11312

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wurde im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO die Errichtung der Wohngebäude in der Straße am Reek angezeigt und gebaut. Dabei sind die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 zum Teil vollkommen ausgereizt worden. Nach Fertigstellung der Wohngebäude und Anlegung der Außenanlagen sind auf einigen Grundstücken baurechtswidrige Zustände entstanden. Das Maß der baulichen Nutzung ist nunmehr überschritten.

Der Landkreis prüft als Untere Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der bauordnungs – und bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9. Ein Rückbau von versiegelter Fläche ist verfügt worden. Verwaltungsstreitverfahren zwischen dem Landkreis NWM und den jeweiligen Bauherren sind beim Verwaltungsgericht Schwerin anhängig.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2016 wird durch die Eigentümer des Flurstücks 179/41, Flur 1, Gemarkung Tarnewitz der Antrag gestellt, den Bebauungsplan Nr. 9 derart zu ändern, dass der vorhandene bauliche Bestand bauordnungsrechtlich legalisiert wird. Dazu wird insbesondere beantragt, die GRZ anzupassen.

 

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Eine maßvolle Bebauung für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den reinen und allgemeinen Wohngebieten sollte das Planziel des B-Plan Nr.9 sein. Eine Erhöhung der GRZ in den Bereichen des WA1, WR1, WR2, WA4 und WA5 führt zu einer zu massiven Verdichtung und damit zu Beeinträchtigungen der einzelnen Nutzungen untereinander, hierzu sollte sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen abschließend positionieren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Bereiche WA1, WR1, WR2, WA4 und WA5 hinsichtlich der GRZ ………………….

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden

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Anlagen

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