Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11157
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwerbung von Fördermitteln für 2018 für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehallen im Gemeindegebiet
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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17.01.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.01.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehallen gibt es die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben.
Möglich ist eine Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land M-V (InvestÖPNVRL M-V). Die Förderquote beläuft sich auf 75 %. Gefördert wird das neue Häuschen an sich, ggf. der Abbau des alten Häuschens und das Fundament.
Antragsfrist ist der 30.03.2017, um ggf. Fördermittel in 2018 zu erhalten.
Aus dem Programm wurden bereits 8 neue Buswartehallen in 2016 gefördert.
Für 2017 sind lt. Beschluss weitere 2 Buswartehallen zur Förderung beantragt.
Bei den Bushaltepunkten muss es sich um eine ÖPNV-Haltestelle handeln.
Auf dem Gemeindegebiet gibt es noch einige Bushaltepunkte, wo die Aufstellung von Buswartehäuschen theoretisch möglich wäre, z.B.:
- Redewisch-Ausbau
- gegenüber Kurverwaltung – in Richtung Klütz
- gegenüber Seehotel/am Kirchberg – in Richtung Tarnewitz
Für die Fördermittelgewährung ist es vorteilhaft, wenn die neuen Buswartehäuschen auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden. Im anderen Fall ist zumindest eine Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.
Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn Buswartehäuschen aus dem höheren Preissegment zur Förderung beantragt werden. So behält man sich die mehrere Optionen offen. Eine Verminderung der möglichen Fördermittel ist stets möglich, eine Erhöhung im Nachhinein hingegen eher nicht
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Es werden für …….. mobilitätsgerechte Buswartehallen Fördermittel für 2018 nach der InvestÖPNVRL M-V beantragt.
- Als Basis für die Beantragung wird eine Buswartehalle aus dem höheren Preissegment genommen.
- Die Stadtortfestlegung und die Festlegung des Bushallentyps erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.
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Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass für 2018 keine Fördermittel nach der InvestÖPNVRL M-V beantragt werden.