Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11350

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in der Sitzung vom 16. Januar 2017 den Beschluss über eine genehmigungsfähige Flagge für die Stadt Klütz beschlossen.

 

Die Verwaltung hat den Antrag auf Genehmigung zur Annahme einer Flagge der Stadt Klütz am 30. Januar 2017 an den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Prüfung auf Vollständigkeit gereicht. Die Prüfung auf Vollständigkeit ist am 2. Februar 2017 vom Landkreis Nordwestmecklenburg abgeschlossen worden und die Weiterreichung zur Genehmigung an das Ministerium für Inneres und Europa erfolgte taggleich.

 

Bei der Prüfung des Antrages auf Genehmigung einer Flagge der Stadt Klütz beim Ministerium für Inneres und Europa ist das Landeshauptarchiv Mecklenburg-Vorpommern angehört worden. Hierbei ist ein Fehler bei der Formulierung der Blasonierung aufgezeigt worden. Herr Zapfe, Heraldiker, hat kurzfristig den Fehler korrigiert. Der Fehler kann nur durch erneuten Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Klütz geheilt werden.

Neue Blasonierung:

Die Flagge der Stadt Klütz ist längsgestreift von Grün, Gelb und Grün. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein Zwölftel, der gelbe Streifen nimmt fünf Sechstel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 2/3 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

 

 

Begründung:

Die Flagge der Gemeinde nimmt die Hauptfarben des Gemeindewappens auf.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens der anliegenden Gemeindeflagge Nr. 7 mit entsprechender Blasonierung: „Die Flagge der Stadt Klütz ist längsgestreift von Grün, Gelb und Grün. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein Zwölftel, der gelbe Streifen nimmt fünf Sechstel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 2/3 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“ durch Herrn Michael Zapfe.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine

 

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Anlagen

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