Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11335

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 17. November 2016 fand auf Fraktionsantrag eine Neuwahl der Mitglieder des Finanzausschusses statt. Nach § 36 Abs. 4 Satz 1, 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender sowie zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende zu wählen. Dies gilt auch, wenn ein Ausschuss vollständig neu besetzt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt

 

Frau / Herrn ______________________

 

zur/zum zweiten Stellvertreter/in des/der Ausschussvorsitzenden des Finanzausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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