Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11334
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der/des ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Monique Rieske
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung am 17. November 2016 fand auf Fraktionsantrag eine Neuwahl der Mitglieder des Finanzausschusses statt. Nach § 36 Abs. 4 Satz 1, 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender sowie zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende zu wählen. Dies gilt auch, wenn ein Ausschuss vollständig neu besetzt wird.