Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11332

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für 2017 hat die Gemeinde eine Förderung von 4 neuen Buswartehäuschen beantragt. Um ein einheitliches Ortsbild zu erreichen, wurde der Buswartehäuschentyp beantragt, der in 2016 an der L 01/Kreuzung Gramkow und an der L 01/Höhe Campingplatz aufgestellt wurde.

 

Für den Fall, dass auch für 2017 Fördermittel bewilligt werden, muss zum einen festgelegt werden, welcher Typ von Buswartehäuschen errichtet werden soll und zum anderen, wo die Aufstellung der Wartehäuschen erfolgt.

 

An folgenden Haltestellen ist es grundsätzlich möglich, Wartehäuschen zu errichten:

 

  • Hohenkirchen – Schule
  • Hohenkirchen – Wendeschleife
  • Manderow – vor dem Schloss
  • an der Landesstraße L 01 – Abzweig Manderow in Richtung Wismar
  • Alt Jassewitz – Wendeschleife
  • Beckerwitz – Kita
  • Beckerwitz – Gaststätte
  • Beckerwitz – Jugendherberge
  • ggf. Beckerwitz Ausbau
  • Beckerwitz – Hahnenberg
  • Hohen Wieschendorf – am Teich
  • Niendorf – Wohlenhagener Weg
  • Wahrstorf – im Dorf
  • Wahrstorf – Betonstraße
  • Groß Walmstorf – Spielplatz
  • Gramkow – Schloss
  • Wohlenhagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Unter der Prämisse, dass für 2017 Fördermittel gem. der InvestÖPNVRL M-V ausgereicht werden, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wie folgt:
 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Fa. MHB für die Lieferung von 4 Fahrgastunterständen vom Typ „Vorwerk“ zu erteilen.
     
  2. Die Fahrgastunterstände sollen an folgenden Standorten errichtet werden:

    1) _________________________________________________

    2) _________________________________________________

    3) _________________________________________________

    4) _________________________________________________

    Sollte die Errichtung aus grundstücksrechtlichen Gründen an diesen Standorten nicht möglich sein, entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses über alternative Standorte.
     

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:      87.179,20 EUR
Einnahmen Fördermittel:   65.384,40 EUR

verbleibender Eigenanteil der Gemeinde:  21.794,80 EUR

Die Mittel sind im Haushalt 2017 geplant. .

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