Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11332
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Mecklenburg-Vorpommern
hier: Festlegung des Typs des Buswartehäuschens und der Standorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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14.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für 2017 hat die Gemeinde eine Förderung von 4 neuen Buswartehäuschen beantragt. Um ein einheitliches Ortsbild zu erreichen, wurde der Buswartehäuschentyp beantragt, der in 2016 an der L 01/Kreuzung Gramkow und an der L 01/Höhe Campingplatz aufgestellt wurde.
Für den Fall, dass auch für 2017 Fördermittel bewilligt werden, muss zum einen festgelegt werden, welcher Typ von Buswartehäuschen errichtet werden soll und zum anderen, wo die Aufstellung der Wartehäuschen erfolgt.
An folgenden Haltestellen ist es grundsätzlich möglich, Wartehäuschen zu errichten:
- Hohenkirchen – Schule
- Hohenkirchen – Wendeschleife
- Manderow – vor dem Schloss
- an der Landesstraße L 01 – Abzweig Manderow in Richtung Wismar
- Alt Jassewitz – Wendeschleife
- Beckerwitz – Kita
- Beckerwitz – Gaststätte
- Beckerwitz – Jugendherberge
- ggf. Beckerwitz Ausbau
- Beckerwitz – Hahnenberg
- Hohen Wieschendorf – am Teich
- Niendorf – Wohlenhagener Weg
- Wahrstorf – im Dorf
- Wahrstorf – Betonstraße
- Groß Walmstorf – Spielplatz
- Gramkow – Schloss
- Wohlenhagen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Unter der Prämisse, dass für 2017 Fördermittel gem. der InvestÖPNVRL M-V ausgereicht werden, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wie folgt:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Fa. MHB für die Lieferung von 4 Fahrgastunterständen vom Typ „Vorwerk“ zu erteilen.
- Die Fahrgastunterstände sollen an folgenden Standorten errichtet werden:
1) _________________________________________________
2) _________________________________________________
3) _________________________________________________
4) _________________________________________________
Sollte die Errichtung aus grundstücksrechtlichen Gründen an diesen Standorten nicht möglich sein, entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses über alternative Standorte.