Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Hohenkirchen aufgestellt.

Die Gemeinde Hohenkirchen hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs.1 KV M-V

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

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