Dringlichkeitsentscheidung - GV Hokir/17/11301

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Januer 2017 wurden die notwendigen Vermessungsarbeiten auf dem Baugrundstück für den Ersatzneubau der KiTa in Hohenkirchen, Griebenkamp durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Straßenlage Griebenkamp in der Örtlichkeit anders verläuft als auf den Flurkarten ausgewiesen. Zudem gibt es einen notwendigen Wendekreis für Müllfahrzeuge. Der ursprünglich geplante Standort würde nun direkt an der Straße Griebenkamp liegen und der Wendekreis würde überbaut. Zudem müssten die geplanten Stellplätze in den Hang eingegraben werden und die vorhandene Hecke müsste zerstört und umfangreicher ersetzt werden. Zudem gibt es in dem abgestimmten Brandschutzkonzept und der erteilten Baugenehmigung die Anforderungen an eine Feuerwehraufstandsfläche und den notwendigen freien Aktionsradius.

Aufgrund dieser Erkenntnisse fand ein Ortstermin statt, woraufhin eine geänderte Standortlösung gefunden wurde. Der ursprüngliche KiTa Standort wird um ca. 7 m verschoben. Dazu wird ein Flächentausch notwendig, dem der betroffene Eigentümer  bereits mündlich zugestimmt hat. (separate Vorlage in den Ausschüssen). Um das Verfahren wegen der Förderungsmittel zu beschleunigen, befindet sich bereits ein Bauerlaubnisvertrag  im Verfahren. Die Stellplätze werden in der neuen Lösung am Ende des Wendehammers provisorisch durch einen Schotterrasen befestigt bis der gesamte Vorplatz zwischen neuer KiTa und der Grevesmühlener Chaussee ggf. 2018 mit neuen Stellplätzen gestaltet werden kann. (separate Vorlage in den Ausschüssen). Ein Änderungsantrag zur Baugenehmigung ist bei der Unterenen Bauaufsicht eingereicht.

Die nun angestrebte Änderung des Grundstücksverlaufes ist in der Örtlichkeit bereits durch eine Heckenpflanung und Einzäunung gegeben. Der Grundstücksverlauf wird dem Bestand im Gelände nur angepasst.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den ursprünglichen Standort für den Ersatzneubau der KiTa in Hohenkirchen um einige Meter zu verschieben und die notwendigen Stellplätze provisorisch am Ende des Wendekreises anzuordnen. Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Abs. 1 Bau GB in Verbindung mit den §§ 33 bis 35 BauGB soll erteilt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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