Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11303

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 ist das bauplanungsrechtliche Ermöglichen der Errichtung und Nutzung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche vom maximal 1.000 qm und eines Backshops mit Cafe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 qm nach Abbruch des Gebäudes für den vorhandenen Lebensmitteldiscounter (jetzt Penny) am gleichen Standort. Die Baufläche im Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsstandort" definiert.

Es wird festgesetzt, dass nur eine Lebensmitteldiscounter mit maximal 1.000 qm Verkaufsfläche und ein Backshop mit Cafe auf maximal 150 qm Verkaufsfläche, einschl. der dafür notwendigen Lagereinrichtungen, Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Werbeanlagen, errichtet werden dürfen.

Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme gebeten.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzug über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen-Ost“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...