Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11292

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Möglicherweise können nicht verbrauchte Städtebaufördermittel von 2016 nach 2017 zur Verwendung übertragen werden. Eine schriftliche Bestätigung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Sollte die Übertragung erfolgen, müssen die Mittel bis Ende des Jahres 2017 abgerechnet sein.

 

Grundsätzlich ist der Einsatz von Städtebaufördermitteln auch für Stadtmobiliar möglich. Deshalb muss sich die Stadt positionieren, ob dieses gewünscht sei.

 

Über die Höhe der Mittel kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Höhe u.a. auch davon abhängt, ob die avisierte Förderung von Privatpersonen tatsächlich in Anspruch genommen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt grundsätzlich den Einsatz von Städtebaufördermittel für die Anschaffung von Stadtmobiliar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

kann noch nicht beziffert werden

 

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