Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11282

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Ingenieurbüro hat gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung Elektro Möller aus Dorf Mecklenburg den Leuchtenbestand in der Gemeinde Hohenkirchen erfasst und den Zustand ausgewertet. Zur Gemeindevertretersitzung soll eine tabellarische Zusammenfassung der notwendigen Maßnahmen mit einer Kostenschätzung sowie die Kosten für die Energieverbräuche der verschiedenen Beleuchtungsabschnitte vorliegen.

 

Im Detail ist zu beraten, ob diese Maßnahme in Bauabschnitten durchgeführt wird und unter welchen Gesichtspunkten diese Abschnitte gebildet werden sollten. Die Bewertung sollte unter folgenden Gesichtspunkten stattfinden:

-          die technische Möglichkeiten im Bestand,

-          der vorhandene Leitungsverlauf/neue Leitungsführung

-          die mögliche Energieeinsparung im Verhältnis zu den Investitionen

-          die künftige Ersatzteilbeschaffung der vorhandenen Leuchten.

 

Im Detail geht es weiterhin um die ggf. abschnittsweise Auswahl der Leuchtenköpfe, die Mastausbildung (Höhe/Durchfahrtshöhe LKW, Form und Farbgebung) und die technischen Parameter Leistung (Watt), Farbton (warmweiss) und ggf. Schaltungen („astronomische Uhr“ für die Einschaltzeiten nach Sonnenstand, flexible oder feste Dimmparameter) etc..

 

Beleuchtungskosten bis 2015 ca. 25 TEuro, danach ca. 32 TEuro. Für die einzelnen Ortslagen fallen folgende grob gerundeten Kosten an:

 

Wahrstorf ca. 2.100 Euro

Groß Walmsdorf, Niendorfer Weg ca. 2.050 Euro

Groß Walmsdorf, An den Weiden ca. 870 Euro 

Hohenkirchen ca. 3.700 Euro

Gramkow ca. 1.940 Euro

Wohlenhagen ca. 890 Euro

Neu Jassewitz ca. 2.410 Euro

Niendorf ca. 2.840 Euro

Beckerwitz ca. 5.090 Euro

Alt Jassewitz ca. 3.310 Euro

Manderow ca. 5.060 Euro

Wohlenberger Wiek ca. 460 Euro

Hohen Wieschendorf ca. 1.180 Euro

 

Der Grundsatzbeschluss 15/9449 zur LED Umrüstung wurde am 25.06.2015 in der GV beschlossen. Eine unabhängige Planerbeauftragung ist Voraussetzung für die Beantragung und Abrechnung möglicher Förderungsmittel. Die zurückgestellte Beschlussfassung 15/9480 vom 08.10.2015 wegen der zu vergebenen Planungsleistung widerspricht dieser Vorgabe.

 

Nachtrag vom 23.03.2017 In der Kostenschätzung sind für die Ortslage Hohenkirchen 850 m Leitungsverlegung enthalten. Es ist nur der Bereich Ortsausgang bis zur Bushaltestelle L01 notwendig. Deshalb reduziert sich die Menge um 500 m. Um Papier einzusparen wurden beispielhaft die Einsparberechnungen für die Ortslagen Niendorf und Alt Jassewitz beigefügt. Die anderen Ortsteile verhalten sich ähnlich. Auch die Erneuerung der Leitungen wird eine weitere Energieeinsparung nach sich ziehen. Einige Leitungen sollen bereits mit der Telekomumrüstung verlegt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt folgende Prioritätenliste für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen des Breitbandausbaues soll die Leitungserneuerung für die Straßenbeleuchtung mit geprüft werden. Da die Leistung ggf. noch vor Bewilligung von Förderungsmitteln erforderlich wird, sind die Kosten der Leitungsverlegung durch die Gemeinde vollständig alleine zu tragen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es liegen noch keine Angaben vor

Nachtrag vom 23.03.2017 ca. 600.000 Euro zzgl. Planungsleistung

 

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