Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bauherr plant den Neubau eines mehrgeschossigen massiven Ferienhauses mit Unterkellerung und Staffelgeschoß in Hohen Wieschendorf im B-Plan Gebiet Nr. 6.

 

Aufgrund der Lage in einem rechtskräftigen Bebauungsplan und einer Nutzung als Ferienhaus ist die Gemeinde für die  Genehmigungsfreistellung zuständig. Aufgrund zahlreicher Unklarheiten wegen des Baurechtes/Brandschutzes hat die Gemeinde dem Landkreis die Prüfung im Rahmen eines Bauantrages übertragen.

 

Abweichungen oder Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes sind nicht beantragt. Die GRZ für die Hauptnutzung ist mit 0,25 ausgereizt. Eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen wäre zulässig. Inwieweit das Staffelgeschoß ein Vollgeschoß nach LBauO-MV muß durch die Genehmigungsbehörde geprüft werden. Genauso verhält es sich mit der Wertung der Traufhöhen, da es zwei Traufen gibt. Die Traufhöhe ist jedoch auf 6,50 m begrenzt. Die untere Traufe ist mit 6,24 m über Bezugshöhe geplant. Die Firsthöhe ist mit 10 m ausgereitzt. Die Anordnung der Stellplätze ist auf den bestehenden Parkplatzflächen ausserhalb des Flurstückes geplant.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Ferienhauses Az 70090-17-08 auf dem Flurstück 18/14, Flur 2, Gemarkung Hohen Wieschendorf zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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