Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11269

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für den westlichen Teilbereich "Senioren-Pflegeheim" des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee durch. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 für die Errichtung eines Senioren-Pflegeheimes. Die Planungsziele der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für

-          den Neubau eines Senioren-Pflegeheimes mit 90 Plätzen,

-          die Errichtung von baulichen Anlagen für Wohnraum des Dienstpersonals.

 

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der Entwurf der 13. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den Planunterlagen (Entwurf).

 

 

Aus den Stellungnahmen sind insbesondere folgende Belange zu beachten:

- Die Lage und das geplante Konzept der Pflegeeinrichtung ist vor dem Hintergrund der Pflegesozialplanung des Landkreises zu begründen; auch vor dem Hintergrund der Änderung der bisherigen Darstellung eines Sondergebietes für Sport/ Freizeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" südlich des Plangebietes als Darstellung im Flächennutzungsplan zu betrachten.

- Der Bedarf für ein Pflegeheim mit 90 Plätzen wurde begründet. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat mitgeteilt, dass die Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung gegeben ist. Die nachbarlichen Belange der Stadt Klütz - auch im Hinblick auf die Funktion als Grundzentrum - sind durch die vorliegende Planung nicht berührt.

- Die Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete sind darzulegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den westlichen Teilbereich "Senioren-Pflegeheim" des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

  1. Das Plangebiet der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten durch die Ostseeallee,

-          im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",

-          im Südwesten durch Grünfläche,

-          im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.

 

  1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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