Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11265

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der steigenden Geburtenzahl in den vergangenen Jahren ist die Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kindertageseinrichtungen gestiegen. Vermehrt ist wahrzunehmen, dass Eltern sich in umliegenden Gemeinden einen Betreuungsplatz suchen müssen, da die Kapazität in den gemeindeeigenen Einrichtungen nicht ausreichend ist.

 

In der Gemeinde Hohenkirchen wird eine Kindertagesstätte „Die Landpiraten“ durch den DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. betrieben. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind nicht im vollen Umfang durch Kinder der Gemeinde Hohenkirchen ausgelastet, so dass Kindern anderen Gemeinden Plätze zur Verfügung gestellt werden können.

 

Hierfür müssen die Eltern gemäß dem KiföG M-V die entstehenden Mehrkosten selber tragen. Mehrkosten entstehen den Eltern, wenn die Fremdgemeinde einen geringeren Gemeindewohnsitzanteil trägt, wie die Gemeinde in der die Kindertagesstätte ansässig ist. Die Höhe der Mehrkosten ist variabel. Eltern eines Kindes aus der Gemeinde Zierow müssen zum Beispiel für einen ganztags Krippenplatz monatliche Mehrkosten in Höhe von 115,35 € aufwenden.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat ein Interesse daran, dass auch Kinder anderer Gemeinden hier einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Mehrkosten, die den Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in der Gemeinde Hohenkirchen entstehen in vollem Umfang nach Antragstellung zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrkosten im Produktkonto 36101.5415100 und 36101.54159001

 

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