Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2017 der Stadt Klütz aufgestellt. Die Stadt Klütz hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs, 1 KV M-V).

 

Der Ergebnishaushalt weist planmäßig einen Jahresfehlbetrag von 819.400 € aus.

Die Finanzrechnung wies zum 31.12.2016 einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.141.798,35 € aus.

Über Ermächtigungsvorträge (für noch nicht abgeschlossene Investitionen) sind nach Verrechnung der entsprechenden Vorträge für Fördermittel bereits 876.342 € an liquiden Mitteln gebunden.

Der Finanzhaushalt geht in der Planung von einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.586.300 € aus sodass zum 31.12.2017 ein planmäßiger Stand an liquiden Mitteln von -1,318 Mio € vorliegen würde.

 

Diese Situation ist unhaltbar. Deswegen wurde sich nach angemessener Diskussion auf der Finanzausschusssitzung am 19.01.2017 auf folgende Einsparungen verständigt:

 

  • 60.000 € Weiterentwicklung alte Kita NEU: in 2018 einstellen
  • 100.000 € Sanierung Wohnblöcke Lindenring NEU: 50.000€ in 2017; 50.000 € in 2018
  • 150.000 € Sanierung Trauerhalle ersatzlos streichen und ggf. in späteren HHJ neu einstellen
  • 70.000 € Seegras Beräumung Strand Wohlenberg Planansatz auf 50.000 € kürzen
  • 60.000 € für 3 Unterflurglascontainer auf 20.000 € kürzen; es wird voraussichtlich nur 1 Unterflurglascontainer in 2017 kommen

 

Diese vorgenannten Einsparungen sollen dem Bauausschuss nochmals zur Kenntnis gegeben werden. Dieser möge auch nochmal prüfen, wo weitere Einsparmöglichkeiten bestehen.

 

Der Finanzausschuss wird dann auf seiner nächsten Sitzung über den 2. Entwurf des Haushaltes beraten.

 

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