Mitteilungsvorlage - GV Damsh/17/11206
Grunddaten
- Betreff:
-
Auskunftsrecht zu Gewerbesteuerzahlungen-, veranlagungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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01.02.2017
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen
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Anhörung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Zusammenhang der vorstehenden Ausführungen erbetenen Angaben zu einzelnen Grundsteuer- und Gewerbesteuerzahlern können aufgrund der Vorschrift des § 30 Abgabenordnung (AO) „Steuergeheimnis“ nicht der Bürgermeisterin und den Gemeindevertretern zur Einsicht vorgelegt werden.
Durch das Steuergeheimnis wird alles geschützt, was dem Amtsträger über den Steuerpflichtigen bekannt geworden ist. Das Steuergeheimnis erstreckt sich demnach auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person.
Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind nur in den in § 30 Abs. 4 AO abschließend aufgelisteten Fällen möglich.