Mitteilungsvorlage - GV Damsh/17/11206

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die im Zusammenhang der vorstehenden Ausführungen erbetenen Angaben zu einzelnen Grundsteuer- und Gewerbesteuerzahlern können aufgrund der Vorschrift des § 30 Abgabenordnung (AO) „Steuergeheimnis“ nicht der Bürgermeisterin und den Gemeindevertretern zur Einsicht vorgelegt werden.

Durch das Steuergeheimnis wird alles geschützt, was dem Amtsträger über den Steuerpflichtigen bekannt geworden ist. Das Steuergeheimnis erstreckt sich demnach auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person.

Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind nur in den in § 30 Abs. 4 AO abschließend aufgelisteten Fällen möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

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