Mitteilungsvorlage - GV Damsh/17/11203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 1. Lesung der Haushaltssatzung 2017 für die Gemeinde Damshagen bat die Gemeinde um Erläuterung der Kosten in Höhe von 40.000 € in der Kostenstelle 56251000 für Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige im Produkt 11401 – Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement.

 

Seitens der Verwaltung wurde dazu folgende Antwort gegeben:

 

„Hinter der Kostenplanung für das Produktsachkonto 11401-56251000 in Höhe von 40.000,00 € verbirgen sich folgende Kostenansätze:

 

-          Voraussichtliche Vermessungskosten für die Parzellierung des B-Planes Nr. 8 (Alte Schmiede) in Höhe von ca. 25.000,00 €

-          Voraussichtliche Vermessungskosten für die Parzellierung des B-Planes in Rolofshagen in Höhe von ca. 10.000,00 €

-          Vorstrecken der anteiligen Vermessungskosten für die geplante Teilung des Grundstückes Schule Damshagen (H- und I-Gebäude) in Höhe von 5.000,00 € - später Umlegung auf Käufer des H-Gebäudes“

 

 

In der Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen vom 21.12.2016 heißt es dazu unter Punkt 8:

 

„Die Gemeindevertreter bitten nochmals das Produktsachkonto 11401.56251000 – Vergütung einschl. Reisekosten an Sachverständige zu prüfen, ob für die voraussichtliche Parzellierung des B-Planes Nr. 10 Rolofshagen wirklich 10.000 € einzuplanen sind, da hier nicht alle Grundstücke der Gemeinde Damshagen gehören und hier Verträge bzgl. der Kostenbeteiligung bestehen. Ferner ist zu prüfen, ob  für die Vermessung und Teilung des Grundstückes Schule Damshagen (H- und I-Gebäude) auch eine Einnahme geplant ist, da die entstehenden Kosten auf die Käufer umgelegt werden können, so dass der geplante HH-Ansatz von insgesamt 40.000 € reduziert werden kann.“

 

 

Erneute Prüfung:

B-Plan Rolofshagen:

Es ist zutreffend, dass im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 10 in Rolofshagen nur zwei gemeindliche Grundstücke enthalten sind. (Flurstücke 12/1 und 19/6 in der Flur 1 Gemarkung Rolofshagen). Konkrete Planungen zur Erschließung und Parzellierung dieser Grundstücke gibt es derzeit nicht. Daher ist eine Schätzung der Vermessungskosten kaum möglich. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass in einem B-Plan-Gebiet vorzunehmende Leistungen für etwa Grenzfeststellungen, Flurstücksbildungen und Schlussabmarkungen Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen. Die Kosten für Vermessungsleistungen in B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Damshagen belaufen sich vergleichsweise nach einer Kostenschätzung auf ca. 23.000,00 €.

 

Die bestehenden Verträge mit den privaten Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des B-Planes beinhalten nur Vereinbarungen zur anteiligen Kostentragung von Planungsleistungen. Vermessungsleistungen sind darin nicht enthalten.

 

Schulkomplex:

Der Auftrag zur Teilung des Schulkomplexes soll durch den Erwerber des „I-Gebäudes“ ausgelöst werden. Die Kosten der Vermessung werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Die Gemeinde wird sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen (ca. 5.000 €). Diese werden später auf den Erwerber des Grundstückes „H-Gebäude“ umgelegt. Ob ein Verkauf des „H-Gebäudes“ und damit eine Umlegung in 2017 erfolgen werden, ist derzeit völlig ungewiss. Daher gibt es diesen Kostenansatz in der Haushaltsplanung nur als Aufwand.

 

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