Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11202

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktionen BOLTE/BfB und Gniwotta/Grollmisch haben am 17. Januar 2017 anliegenden Antrag zur Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung gestellt, siehe Anlage.

 

Nach der Geschäftsordnung vom 20. Mai 2015 sind Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Gemeindevertretung dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in schriftlicher Form vorzulegen. Die Anträge sind zu begründen.

 

Mit dem vorliegenden Antrag ist diese Frist nicht eingehalten.

 

Im Übrigen sind Widersprüche gegen Beschlüsse des Amtsausschusses binnen einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss schriftlich einzulegen und zu begründen.

 

Nach dem Antrag der Fraktionen BOLTE/BfB und Gniwotta/Grollmisch soll gegen die Beschlüsse des Amtsausschusses vom 19.12.2016 zum Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Amtsgebäudes und dem Beschluss zur Haushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2017 Widerspruch eingelegt werden.

 

Mit Ablauf des 19. Januar 2017 ist die Frist für die Widerspruchserhebung verstrichen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag der Fraktionen BOLTE/BfB und Gniwotta/Grollmisch vom 17. Januar 2017 wegen Fristablaufs abzulehnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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