Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11103
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Straßennamensvergabe im Bebauungsplan Nr. 5 a Redewisch der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für einen Teilbereich der 4. Änderung sowie der Hausnummern im genannten Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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17.01.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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26.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Investor der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den Antrag auf einen neuen Straßennamen der genannten Änderung des Bebauungsplanes. Mit der 4. Änderung des B-Plangebiet Nr. 5 a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist eine neue Stichstraße entstanden, an der 4 Eigenheime entstehen und ein Haus vorhanden ist. Gleichzeitig sollten die Haus-Nr. vergeben werden.
Für den zu benennenden Bereich liegt der Verwaltung eine alte Karte mit der Bezeichnung „Am Brooksberg“ vor. Diese könnte bei der Namensfindung behilflich sein. Der Antragsteller würde diesen Namen bevorzugen.
Vorschlag für die neu zu benennende Straße:
1. Am Brooksberg 1 - 5
2. ……………….
Nach § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch Artikel 12 § 8 des Gesetzes vom 14.03.2005 (GVOBl. M-V S. 91) zuletzt geändert durch § 45 Artikel 4 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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349,5 kB
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