Beschlussvorlage - GV Bolte/16/11079

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

-          Siehe Anlage -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bestätigt die anliegende Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht absehbar

 

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Anlagen

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