Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11194

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat den Antrag eines Privaten zur Schaffung von Baurecht in Grundshagen erhalten. Vor der Schaffung von Baurecht empfiehlt es sich, Abstimmungen mit dem Landkreis bezüglich der Eignung der entsprechenden Planungs- und Sicherungsinstrumente zu führen. Geeignet sind wie bereits im Antrag formuliert eine Außenbereichssatzung, wie diese am Ortseingang aus Richtung Klütz bereits erstellt wurde oder die Überprüfung einer Ergänzungssatzung. Grundlage für die Beurteilung stellen das Luftbild und die Zielsetzung des Flächennutzungsplanes dar. Vor der Aufnahme von Abstimmungen ist die Entscheidung der Stadtvertretung der Stadt Klütz erforderlich, ob entsprechend die Schaffung von Baurecht vorbereitet werden soll und über einen städtebaulichen Vertrag die Kostenübernahme mit dem Privaten geregelt wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz empfiehlt die Schaffung von Baurecht auf dem beantragten Grundstück in Grundshagen. Die Abstimmungen hierzu sind mit dem Landkreis über die Eignung des entsprechenden Sicherungsinstrumentes zu führen.
  2. In einem städtebaulichen Vertrag ist die Übernahme der Kosten für die Erstellung des Baurechts zu vereinbaren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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