Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehallen gibt es die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben.

Möglich ist eine Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land M-V (InvestÖPNVRL M-V). Die Förderquote beläuft sich auf 75 %. Gefördert wird das neue  Häuschen an sich, ggf. der Abbau des alten Häuschens und das Fundament.

Antragsfrist ist der 30.03.2017, um ggf. Fördermittel in 2018 zu erhalten.

 

Aus dem Programm wurden bereits 6 neue Buswartehallen in 2016 gefördert.

 

Für 2017 sind weitere 4 neue Buswartehallen zur Förderung beantragt.

 

Für die Fördermittelgewährung ist es vorteilhaft, wenn die neuen Buswartehäuschen auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden. Im anderen Fall ist zumindest eine Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.

 

Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn Buswartehäuschen aus dem höheren Preissegment zur Förderung beantragt werden. So behält man sich die mehrere Optionen offen. Eine Verminderung der möglichen Fördermittel ist stets möglich, eine Erhöhung im Nachhinein hingegen eher nicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Es werden für …….. mobilitätsgerechte Buswartehallen Fördermittel für 2018 nach der InvestÖPNVRL M-V beantragt.
     
  2. Als Basis für die Beantragung wird eine Buswartehalle aus dem höheren Preissegment genommen.
     
  3. Die Stadtortfestlegung und die Festlegung des Bushallentyps erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
     
  4. Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

 

 

o d e r

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass für 2018 keine Fördermittel nach der InvestÖPNVRL M-V beantragt werden.
 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden – ist abhängig von der Anzahl der zu beantragenden Buswartehallen

 

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