Beschlussvorlage - AA Amt/17/11178

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in den vergangenen Monaten wiederholt über die Entleerung der Gebührenautomaten der amtsangehörigen Gemeinden beraten. Da diese Aufgaben durch die Gemeinde wahrgenommen werden muss, hat das Amt Klützer Winkel im Haushalt 2017 zwei Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden (0,25 Stelle) ausschließlich für die Entleerung der Gebührenautomaten eingeplant. Die Kosten für die Beschäftigten sind von den betroffenen Gemeinden zu tragen. Für die zwei Beschäftigten sind Personalkosten in Höhe von rund 14.900,00 Euro zu zahlen. Anteilig entfallen je Gebührenautomaten Kosten in Höhe von 413,89 Euro. Die Gemeinde Hohenkirchen hat aktuell 6 Gebührenautomaten im Einsatz. Somit hat die Gemeinde Hohenkirchen für das Jahr 2017 Personalkosten in Höhe von ≈ 2.500,00 Euro (6 x 413,89 Euro aufgerundet auf volle Hundert) zu tragen. Zusätzlich fallen Sachkosten (z.B. für Dienstwagen) an. Hierfür wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer angerechnet. Für eine Entleerung der Gebührenautomaten sind ungefähr 20 Kilometer zu fahren. Es wird eine wöchentliche Entleerung der Gebührenautomaten prognostiziert, so dass ein Pauschalbetrag für Sach- und Verbrauchsmittel im Jahr 2017 in Höhe von ≈ 400,00 Euro (0,30 Euro x 20 km x 52 Entleerungen) veranschlagt werden. Eine Endabrechnung des Pauschalbetrages erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Entleerung der Gebührenautomaten der Gemeinde Hohenkirchen für die Dauer vom 1. März 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Der öffentlich-rechtliche Vertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kosten für die Gemeinde Hohenkirchen summieren sich für ein Jahr auf insgesamt ≈2.900,00 Euro (vorbehaltlich der Endabrechnung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Personalkosten in Höhe von 14.900 Euro

-          Einnahmen über den öffentlich-rechtlichen Vertrag in Höhe von ≈ 2.900,00 Euro durch die Gemeinde Hohenkirchen (vorbehaltlich der Endabrechnung)

 

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Anlagen

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