Dringlichkeitsentscheidung - GV Damsh/17/11179
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Beratung über Widerspruch der Gemeinde Damshagen gegen Beschlüsse des Amtsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Ines Wien
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Monique Rieske
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Damshagen
|
Entscheidung
|
|
|
18.01.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in seiner Sitzung am 21.11.2016 den Beschluss zur Haushaltssatzung 2017 beraten. Während der intensiven Diskussion wurden sowohl die im Haushalt (Investitionsplan) enthaltene Sanierung des Amtsgebäudes für ca. 2,2 Mio. Euro als auch der geänderte Stellenplan durch verschiedene Mitglieder des Amtsausschusses in Frage gestellt. Der Beschluss zur Haushaltssatzung wurde mehrheitlich abgelehnt.
In der Amtsausschusssitzung vom 19.12.2016 wurden die Kritikpunkte teilweise beseitigt. Die Tagesordnung enthielt nunmehr neben dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2017 auch einen vorgelagerten Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Amtsgebäudes. Beiden Beschlüssen wurde mehrheitlich zugestimmt.
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen am 21.12.2016 beantragte die Bürgermeisterin Frau Mandy Krüger einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen. Besprochen werden sollte die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses. Die Dringlichkeit war durch die Widerspruchsfrist begründet. Die Änderung der Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
Die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen gefasste Beschlüsse des Amtsausschusses einzulegen, ist in §127 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V geregelt:
„Die Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde kann einem Beschluss des Amtsausschusses widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Beschlussfassung schriftlich eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Der Beschluss ist aufgehoben, wenn der Amtsausschuss den Widerspruch nicht binnen eines Monats in einer neuen Sitzung zurückweist; der Beschluss bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Amtsausschusses.“
Die Gemeindevertretung diskutierte intensiv über die Möglichkeit. Abschließend kamen die Gemeindevertreter zu dem Schluss, dass sie das Wohl der Gemeinde darin gefährdet sehen, dass durch die in den vergangenen Monaten geführten Gespräche verschiedener Gemeinden, die beabsichtigen das Amt zu verlassen, ein Fortbestand des Amtes in Frage stehen könnte. Dies hätte dann zur Folge, dass die Zweckbindung der Fördermittel nicht mehr gegeben wäre. Eine Rückzahlungsforderung von ca. 2 Mio. Euro Fördermitteln (Gemeinde Damshagen anteilig) würde dann die Gemeinde Damshagen erheblich belasten. Zusätzlich würde dann auch ein aufnehmendes Amt belastet werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hat somit einstimmig beschlossen:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter fristgerecht Widerspruch gegen Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 19.12.2016 einzulegen.“
Zur Umsetzung des durch die Gemeindevertretung gefassten Beschlusses hat die Bürgermeisterin einen Widerspruch vorbereitet, den sie am 08.01.2017 ihrem 1. Stellvertreter Herrn Bernd Anders zur Korrektur bzw. Ergänzung zukommen ließ. Dieser hat geringfügige Änderungen vorgenommen und darauf hingewiesen, dass Frau Krüger allein berechtigt wäre, den Widerspruch einzulegen. Die Unterschriften des 1. Und 2. Stellvertreters wären nicht erforderlich.
Der Widerspruch ist fristgerecht am Morgen des 11.01.2017 im Amt Klützer Winkel eingegangen.
Nachdem die Gemeindevertretung am 21.12.2016 den Beschluss gefasst hatte, haben der Amtsvorsteher und sein 1. Stellvertreter, ohne Kenntnis der Bürgermeisterin, das Gespräch mit dem 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin, Herrn Bernd Anders, gesucht. Dieser hat dann am Abend des 11.01.2017 die Bürgermeisterin um eine dringende Sitzung der Gemeindevertretung noch vor dem Amtsausschuss gebeten, da nach seiner Auffassung nicht alle Argumente hinreichend besprochen wurden. Zu diesem Zeitpunkt war der Widerspruch bereits im Amt Klützer Winkel eingegangen.
Herrn Anders soll nunmehr die Möglichkeit eingeräumt werden, die Gemeindevertreter über diese Argumente zu informieren und den Beschluss zum Widerspruch gegen die Beschlüsse des Amtsausschusses erneut zu diskutieren.
Die Dringlichkeit der Sitzung ist wiederum durch die Widerspruchsfrist begründet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, den Widerspruch gegen die Beschlüsse des Amtsausschusses Klützer Winkel vom 10.01.2017 aufrecht zu erhalten. Der Widerspruch wird wie folgt begründet:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen sieht nach eingehender Beratung eine Gefährdung durch die gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses, die wir nachfolgend begründen werden:
- Die Planung der Sanierung des Amtsgebäudes ist sehr großzügig vorgenommen worden. Sicherlich sind Teile der geplanten Sanierung unstrittig und zwingend notwendig. Dies will die Gemeinde Damshagen keineswegs in Frage stellen.
Dennoch scheint das Gesamtprojekt zu groß angelegt. Fraglich ist dabei beispielsweise, ob die Barrierefreiheit zu fast 100% zwingend erforderlich ist? Barrierefreiheit ist durchaus wichtig, aber wirklich in allen Büros und im Archiv? Genauso wichtig ist sicherlich eine Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude bei der Einführung neuer energetischer Systeme anzusehen. Ist das jedoch in einem Amt, in dem sich ausgenommen von einer Gemeinde alle in der Haushaltskonsolidierung befinden, ratsam? Energetische Sanierung ist wichtig. Das ist sicherlich auch nicht strittig, aber das Ausmaß ist wohl so zu bemessen, dass keine Gefährdung gerade für die finanziell knapp bemessenen Gemeinden entsteht.
- Die Sanierung des Amtsgebäudes soll durch eine 90%ige Förderung finanziert werden. Dadurch sind die Mittel zweckgebunden einzusetzen. Bereits in der Sitzung des Amtsausschuss am 21.11.2016 wurde diese Thematik angesprochen, allerdings nicht genauer diskutiert bzw. detailliert beantwortet.
Sowohl die Gemeinde Damshagen als auch die Gemeinde Zierow haben in ihren Gremien bereits über die Möglichkeiten eines Amtswechsels diskutiert und dies auch dem Amtsvorsteher und dem Amtsausschuss mitgeteilt. Die Gründe hierfür wurden mehrfach dargelegt. Sollten nunmehr diese Gemeinden und eventuell auch noch andere Gemeinden diesen Schritt gehen und einen Amtswechsel weiter verfolgen, steht nach Ansicht der Gemeinde Damshagen die Existenz des Amtes Klützer Winkel in Frage. Dadurch wäre auch die Funktion des Amtsgebäudes nicht mehr gegeben und die Zweckbindung der Fördermittel somit nicht mehr existent.
- Die Gefährdung, die die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen für sich sieht, liegt in einer möglichen Rückforderung der ca. 2 Mio. Euro Fördermittel, die in einem solchen Fall auf alle Gemeinden zukommt. Das Gefährdungspotenzial ist aus Sicht der Gemeinde Damshagen nicht unbeachtlich, da es nunmehr mindestens zwei Gemeinden gibt, die über einen Amtswechsel intensiv nachdenken.
- Da dieses Thema bereits im Amtsausschuss angesprochen wurde, sind wir der Meinung, dass keine ausreichende Information über mögliche Konsequenzen für die Gemeinden ausgereicht wurde, um den Grundsatzbeschluss über eine Sanierung in diesem Ausmaß zu fassen.
- Bereits mehrfach hat die Gemeinde Damshagen Missstände in der Amtsverwaltung angesprochen, die leider bisher keinerlei Beachtung fanden und nicht behoben wurden. Bei einem kürzlich geführten Gespräch mit Amtsvorsteher und leitender Verwaltungsbeamten wurde alles nochmals angesprochen und die Ursachen aus Sicht der Gemeinde Damshagen aufgezeigt. Es wurde vereinbart und auch durch die Gemeindevertretung befürwortet, dass der nunmehr neuen Amtsleitung eine Chance zur Beseitigung der Missstände gewährt wird. Dadurch sind jedoch die Bestrebungen der Gemeinde Damshagen einen Amtswechsel anzustreben nicht gänzlich vom Tisch, sondern lediglich ruhend gestellt.
- Im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen den Grundsatzbeschluss der Sanierung des Amtsgebäudes steht auch der Widerspruch gegen die Haushaltssatzung des Amtes für das Jahr 2017, da die Investition Bestandteil der Haushaltssatzung ist. Die Begründung dafür gilt entsprechend.
- Weiterhin ist auch der Stellenplan, welcher auch Bestandteil der Haushaltssatzung ist, in Frage zu stellen. Dieser weist im Vergleich zum Jahr 2016 Veränderungen in 3 Positionen auf, die nicht durch Bemerkungen erläutert sind. Dem Amtsausschuss wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine aktuellen Stellenbewertungen vorliegen. Beamte hätten ein Anrecht auf Besetzung einer angemessenen Stelle. Dass dies in der Vergangenheit scheinbar nicht so erfolgte sei, begründet keine geänderte Darstellung des Stellenplanes. So müsse also eine Beamter mit A11 bzw. A13 auch eine solche Stelle im Stellenplan zugewiesen bekommen und nicht wie zuvor auf Stellen der A8/9 bzw. A12 eingesetzt werden.
Die Argumentation ist für die Gemeinde Damshagen durchaus nachvollziehbar, allerdings sind nunmehr im Stellenplan 2017 erhebliche Änderungen vorgenommen, die sich dann bei eventuellen Neubesetzungen nachteilig auf zukünftige Amtshaushalte auswirken. Es ist zwingend erforderlich, diese Stellen vor einer Neubesetzung neu zu bewerten und entsprechend einen geänderten Stellenplan zu beschließen. Dies hätte unserer Meinung nach in der Bemerkung festgehalten werden müssen, um das Risiko für das Amt und somit die Gemeinden zu verringern.
- Sollten nunmehr wirklich keine aktuellen Stellenbewertungen vorliegen, müssen diese zwingend vorgenommen werden. Der Stellenplan ist dann entsprechend anzupassen bzw. Bemerkungen so zu hinterlegen, dass Neubesetzungen korrekt vorgenommen werden.
Zusammenfassend ist für die Gemeinde Damshagen der Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Amtsgebäudes nachteilig, bzw. kann das Wohl der Gemeinde gefährden. Zusätzlich, im Fall eines Amtswechsels, wird das aufnehmende Amt im Auseinandersetzungsverfahren finanziell belastet. Es hat in Vorbereitung dieser Beschlussfassung durch den Amtsausschuss keinerlei Informationen zur Zweckbindung und den daraus resultierenden Risiken und Konsequenzen gegeben. Die geänderte Darstellung des Stellenplanes birgt das Risiko zu hoch eingruppierter Nachbesetzungen und damit höherer Personalkosten für alle Gemeinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
211,3 kB
|