Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11173

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Grundstück in der Ostseeallee 48, Flurstück 131/9, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen wird der Neubau einer Apart Hotelanlage avisiert.

Die geplante Bebauung orientiert sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung an der vorhandenen Nachbarbebauung. Es sollen 5 barrierearme Baukörper mit Tiefgaragenstellplätzen und oberirdischen Stellplätzen sowie ökologischen Gründächern entstehen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasste den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen".

Hiermit wurde beschlossen, dass die Gemeinde an dem Hotelstandort festhalten möchte und untermauert diese Zielstellung planungsrechtlich mit der Aufstellung des B-Planes. Auf Grund der wesentlich höheren Kapazitäten an Ferienwohnungen / Ferienhäusern im Ostseebad gegenüber den Hotels  und Pensionen sah die Gemeinde hier Handlungsbedarf diesen Standort zu sichern.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Neubauvorhaben „APART – Hotel Boltenhagen“, Ostseeallee 48, Flurstück 131/9, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Festlegung der Struktur als Aparthotelanlage ist im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis zu sichern. Die Betreibung von Ferienwohnungen ist auszuschließen.

Veränderungen und Löschungen im Grundbuch und Baulastenverzeichnis sind nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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