Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11113

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren für die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Gemeinde Gramkow) für einen Teilbereich der Ortslage Beckerwitz zwischen Moorweg im Nordosten und Ostseestraße im Südwesten im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, sowie die zugehörige Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 14. Juli 2016 bis zum 16. August 2016 im Amt Klützer Winkel öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Die Nachbargemeinden wurden am Aufstellungsverfahren nicht beteiligt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der Auslegung liegen nicht vor.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Belange vorgetragen und Stellungnahmen abgegeben. Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und zur Kenntnis genommen werden.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

Die zu berücksichtigenden Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Betroffen sind insbesondere Belange zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens und der baulichen Ausnutzung auf dem Grundstück. Es handelt sich um ein bereits bebautes Grundstück, das aufgrund eines konkreten Antrages von einem privaten Antragsteller neu bewertet wird. Die konkreten Ziele des Antragstellers sollen entsprechend beachtet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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