Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in der Sitzung vom 30. Mai 2016 die Auftragsvergabe zur Gestaltung einer genehmigungsfähigen Flagge beschlossen.

Herr Michael Zapfe, Heraldiker, hat den Auftrag mit Schreiben vom 9. Juni 2016 erhalten. Die Flaggenentwürfe sind von Herrn Zapfe per e-Mail vom 25. Juli 2016 an die Amtsverwaltung übersandt worden. Der Hauptausschuss der Stadt Klütz hat in der Sitzung am 1. August 2016 hierzu beraten und den Wunsch geäußert, gemeinsam mit Herrn Zapfe über die Entwürfe und weitere Möglichkeiten zu sprechen. Herr Zapfe ist zur Sitzung des Wirtschaft-, Tourismus- und Umweltausschusses am 15. November 2016 eingeladen worden. In der Sitzung haben die Ausschussmitglieder über die Entwürfe beraten und einen weiteren Entwurf angefordert. Die Entwürfe Nr. 2 und Nr. 7 sind vom Wirtschaft-, Tourismus- und Umweltausschuss vorgeschlagen worden. Mit e-Mail vom 7. Dezember 2016 hat Herr Zapfe den weiteren Entwurf Nr. 8 übersandt.  Somit sind die Entwürfe Nr. 2, Nr. 7 und Nr. 8 den Einwohnern der Stadt Klütz über die Internetseite der Stadt Klütz sowie über die Seite der Ostsee-Zeitung zur Abstimmung vorgeschlagen worden.

 

Die Ergebnisse der Abstimmungen werden in der Stadtvertretersitzung am 16. Januar 2017 mitgeteilt.

 

Entwürfe nebst Blasonierung:

Nr. 2

Die Flagge der Stadt Klütz ist Gelb. In der Mitte des Flaggentuches liegt, 5/9 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

 

 

Nr. 7

Die Flagge der Stadt Klütz ist längsgestreift von Grün, Gelb und Grün. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein Zwölftel, der gelbe Streifen nimmt fünf Sechstel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 4/5 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 


Nr. 8

Die Flagge der Stadt Klütz ist Grün. In der Mitte des Flaggentuches liegt, auf der Hälfte seiner Höhe einnehmend, das Wappenbild des Gemeindewappens ohne Schild.

Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

 

 

Begründung für alle drei Entwürfe:

Die Flagge der Gemeinde nimmt die Hauptfarben des Gemeindewappens auf.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens der anliegenden Gemeindeflagge Nr. … mit entsprechender Blasonierung: „…“ durch Herrn Michael Zapfe.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine, s. Kostenübernahmeerklärung

 

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Anlagen

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