Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11106
Grunddaten
- Betreff:
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Az 62898-16-08 Einvernehmen nach §36 Abs. 1 Bau GB/zu der beantragten Ausnahme/Befreiung
nach § 31 BauGB, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Verfasser/Antragsteller:
- Robert Kieslich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Entscheidung
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12.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau eines eingeschossigen massiven Einfamilienwohnhauses mit Ziegeldach und einem Carport im B-Plan Gebiet Nr. 1 in Wahrstorf. Er beantragt eine Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes für die Herstellung eines Walmdaches statt eines festgeschriebenen Satteldaches. Der Dachraum soll nicht ausgebaut werden. Die Dachneigung ist zwischen 25 und 50° festgesetzt. (geplant allseitig 30°). Die GRZ I ist für die Hauptnutzungen mit 0,3 und die GRZ II einschl. Nebennutzungen unter Anwendung des Baugesetzbuches mit 0,45 möglich (geplant 0,19/0,31). Die Anordnung von Garagen und Stellplätzen sind auch ausserhalb der überbaubaren Grundstücksgrenzen möglich. Es wird davon ausgegangen, dass Carports den Garagen und Stellplätzen entsprechend der Satzungsformulierung gleich gestellt sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen mit der beantragten Abweichung/Befreiung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Az 62898-16-08 auf dem Flurstück 43/2, Flur 1, Gemarkung Wahrstorf, Zur Hasenkuhle 3 zu versagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.007,5 kB
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