Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11106

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bauherr plant den Neubau eines eingeschossigen massiven Einfamilienwohnhauses mit Ziegeldach und einem Carport im B-Plan Gebiet Nr. 1 in Wahrstorf. Er beantragt eine Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes für die Herstellung eines Walmdaches statt eines festgeschriebenen Satteldaches. Der Dachraum soll nicht ausgebaut werden. Die Dachneigung ist zwischen 25 und 50° festgesetzt. (geplant allseitig 30°). Die GRZ I ist für die Hauptnutzungen mit 0,3 und die GRZ II einschl. Nebennutzungen unter Anwendung des Baugesetzbuches mit 0,45 möglich (geplant 0,19/0,31). Die Anordnung von Garagen und Stellplätzen sind auch ausserhalb der überbaubaren Grundstücksgrenzen möglich. Es wird davon ausgegangen, dass Carports den Garagen und Stellplätzen entsprechend der  Satzungsformulierung gleich gestellt sind.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen mit der beantragten Abweichung/Befreiung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Az 62898-16-08 auf dem Flurstück 43/2, Flur 1, Gemarkung Wahrstorf, Zur Hasenkuhle 3 zu versagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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