Beschlussvorlage - SV Klütz/16/11040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die Stadt Klütz im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 am Aufstellungsverfahren beteiligt. Im Rahmen der gemeinde-nachbarlichen Abstimmung hat die Stadt Klütz ihre Zustimmung zu den Planungsabsichten gegeben.

 

Nunmehr ist es aufgrund des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich, diese interkommunale Abstimmung zu ergänzen.

 

Nach dem aktuellen LEP 2016 sind altengerechte Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung in den zentralen Orten anzusiedeln. Dies hat das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in einer schriftlichen Mitteilung am     24. Oktober 2016 gegenüber der Stadt Klütz kundgetan (vgl. Programmsatz 4.2 (4)).

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hatte dargestellt, dass die geplante Anlage mit 90 Plätzen in Boltenhagen über die örtliche Nachfrage hinausgeht. Ein gesonderter Nachweis war den Unterlagen noch nicht beigefügt.

 

Mittlerweile ist die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit dem potenziellen Betreiber den Bedarfsnachweisen nachgegangen. Aus dem integrierten ländlichen Entwicklungskonzept des Landkreises Nordwestmecklenburg von 22. Januar 2016 geht hervor, dass für den Bereich des Amtes Klützer Winkel neben dem vorhandenen Pflegeangebot von 114 Plätzen ein weiterer Bedarf in Abhängigkeit von 20% der Einwohner ab 75 Jahre besteht. Der Gesamtbedarf wird mit 222 Plätzen benannt. Abzüglich der 114 Plätze ergibt sich somit ein Bedarf von 108 Plätzen. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen möchte 90 Plätze realisieren.

 

Da Klütz als Grundzentrum eingestuft ist und Boltenhagen als Siedlungsschwerpunkt, ist hier eine Abstimmung zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und der Stadt Klütz über die zukünftige Entwicklung notwendig. Aufgrund der im Ostseebad Boltenhagen bereits vorhandenen Kur- und medizinischen Einrichtungen wird es aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als sinnvoll angesehen, hier auch Pflegeeinrichtungen zu etablieren. Der Bedarf wurde auch von Betreibern entsprechend dargelegt. Aufgrund der Nähe der beiden Ortslagen wird diese interkommunale Kooperation aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gewünscht.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bittet um Zustimmung zu den Absichten, die Pflegeeinrichtung zu errichten, die als sinnvolle Ergänzung im Ortsgefüge des Ostseebades gesehen wird.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bittet um wohlwollende Zustimmung. Es handelt sich bei diesem Wunsch um eine weitere kooperative Strategie der Siedlungsentwicklung, die bereits mit der Errichtung der Sporthalle in der Stadt Klütz begonnen wurde.

 

In der Anlage, wie von den Stadtvertretung am 16.01.2017 gewünscht, die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg, per Mail vom 30.01.2017.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stimmt der Errichtung von 90 Plätzen in der stationären Altenpflegeeinrichtung in Boltenhagen zu.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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