Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/11010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Ehemalige Geomagnetstation Warnkenhagen" und 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst
- Einstellung des Planverfahrens -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei einem Abstimmungstermin am 09.11.2016 bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen des Landkreises wurde mit dem Stabsstellenleiter Herrn Finke vereinbart, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 verfolgten Ziele über eine Umnutzungsgenehmigung zu realisieren. Ziel ist es, den aktuellen Gebäudebestand sowie die aktuelle Nutzung als Ferienhaus mit zwei Ferienwohnungen und insgesamt 25 Betten zu legalisieren. Darüber hinaus soll eine Betriebsleiterwohnung im Souterrain errichtet werden.
Damit werden die mit der Bauleitplanung verbundenen Ziele erreicht und die Fortführung des Aufstellungsverfahrens ist entbehrlich.
Das in die Landschaft eingepasste Haus soll erhalten und die mittlerweile etablierte Nutzung als Ferienhaus gesichert werden. Die in Aussicht gestellte Umnutzungsgenehmigung wird jedoch keine baulichen Erweiterungen, wie den geplanten Anbau eines Wintergartens, beinhalten.
Das vorhandene Gebäude befindet sich dann weiterhin im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst wird nicht notwendig.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Einstellung der Planverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 mit der Gebietsbezeichnung „Ehemalige Geomagnetstation Warnkenhagen“ sowie zur 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst. Der Geltungsbereich für die Einstellung der Bauleitplanungen ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einstellung der Aufstellungsverfahren nach Vorliegen der genehmigten Nutzungsänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,3 kB
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