Beschlussvorlage - GV Bolte/16/11011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Zuwegung des Grundstückes (B-Plan und Lageplan Anlage) im  B-Plangebiet Nr. 5 a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein Straßenname zu vergeben, da der Gemeinde ein Bauantrag vorliegt. 

Nach § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch Artikel 12 § 8 des Gesetzes vom 14.03.2005 (GVOBl. M-V S. 91) zuletzt geändert durch § 45 Artikel 4 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.

 

Für den zu benennenden Bereich liegen der Verwaltung keine alten Namen/Bezeichnungen vor, die bei der Namensfindung behilflich sein könnten.

 

Vorschlag für die neu zu benennende Straße:

1.  Wiesengrund

2. ……………….

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Straße im B-Plan Nr. 5 a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für einen Teilbereich in Redewisch ……………………………….. zu benennen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Straßennamenschild mit Pfosten ca. 150,00 €

 

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Anlagen

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