Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/10665

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund gesetzlicher Änderungen im Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V –BrSchG) ist eine Satzungsänderung zwingend erforderlich. Das Gesetz sieht vor, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung als Grundlage für die Gebührenbemessung herangezogen werden, und orientiert sich damit an der für die Bemessung von Benutzungsgebühren geltenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. Neu ist hier die Berechnungsgrundlage für Vorhaltekosten. Nach derzeitiger Praxis werden die Vorhaltekosten für beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge, -gebäude und –geräte aber auch Ausbildungs- und Verwaltungskosten teilweise anhand der jährlichen Einsatzstunden berechnet. Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. OVG – Urteil vom 30.11.2011, Az: 1 L 93/08), welches damit argumentiert, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Feuerwehr rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bereitzuhalten. Deshalb können nach Auffassung des Gerichtes die Vorhaltekosten nur anhand der Ganzjahresstunden (365 Tage X 24 Stunden = 8.760 Stunden) ermittelt werden. Diese Lösung führt jedoch in der Praxis zu ungerechtfertigt niedrigen Vorhaltekosten je Stunde, die im Bereich von Beträgen unter 10 EURO für ein Löschfahrzeug liegen können. Es ist daher ein Berechnungsmodus aufgenommen, der den Gemeinden einerseits ermöglicht, die Vorhaltekosten zumindest teilweise zu decken, zum anderen aber den kostenersatzpflichtigen Bürger nicht überfordert. Als Berechnungsgrundlage soll deshalb die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich herangezogen werden; die sogenannte Handwerkerlösung geht von ca. 2.000 Jahresstunden (50 Wochen zu je 40 Stunden) aus. Diese Möglichkeit hat das Oberverwaltungsgericht in seinem oben genannten Urteil ausdrücklich nicht ausgeschlossen und wurde somit auch in der beiliegenden Kalkulation zur Anwendung gebracht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Satzung über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Teilweise Deckung der Vorhaltekosten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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